Zertifikate und Fortbildungsbescheinigungen

 

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Veranstaltung ein Zertifikat in Form einer Teilnahmebescheinigung.

 

Für Logopäden werden gesonderte Fortbildungspunkte vergeben. Es gelten die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen:
 

Für den Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie) werden gemäß den gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene im Rahmen der vorgenannten Fortbildungstagung in Verbindung mit der Anlage 4 der Rahmenempfehlungen (Fortbildung im Bereich Heilmittel) nachstehende Unterrichtseinheiten (UE) und Fortbildungspunkte (FE) vergeben:

1.     Fortbildungstag: 25.02.2011

Themenkomplex: Sprechen-Schlucken-Essen

Grundlagen der Kanülenversorgung (PD Dr. Rainer Seidl)

Wieder essen – wieder sprechen – logopädische Aspekte der ambulanten Intensivpflege (Ricki Nusser-Müller-Busch)

Probleme der Phonation bei invasiv beatmeten Säuglingen und Klein-kindern (Dr. Sebastian Buttenberg)

2 UE = 2 Fortbildungspunkte

Themenkomplex: Komplikationen - Langzeitverläufe

Phrenicus-Nerven-Stimulation – eine Alternative zur konventionellen Beatmung ? (Dr. Rainer Blickheuser)

Atemgasklimatisierung (Dr. Christoph Gründler)

Möglichkeiten und Grenzen der nichtinvasiven Beatmung (Dr. Karsten Siemon)

Weaning im außerklinischen Bereich – Diskussion (Yvonne Meyer)

3 UE = 3 Fortbildungspunkte

 

2.     Fortbildungstag: 26.02.2011

Themenkomplex: Sicherheit und Haftung

Risikomanagement an der Schnittstelle Technik und Pflege (Matthias Majchrzyk-Horacek)

Was darf/muss eine Pflegekraft in der ambulanten Pflege tun – Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit (Dr. Sven Hirschfeld)

Sicherheitsaspekte beim ambulanten Einsatz von Hilfsmitteln (Jörg Giesecke, Carsten Züge, Marion Hornbogen) 

2 UE = 2 Fortbildungspunkte

Themenkomplex: Medizinische Standards

S 2 Leitlinien der DGP (Dr. Karsten Siemon)

Empfehlungen der DMGP zur außerklinischen Beatmung und Intensivpflege (Dr. Sven Hirschfeld)

1 UE = 1 Fortbildungspunkt

Insgesamt werden

 

8 Fortbildungspunkte

anerkannt.

Die Anerkennung der Fortbildungspunkte erfolgt gem. den Rahmenempfehlungen durch den Veranstalter. Dieser gewährleistet, dass die Dozenten die erforderliche Qualifikation entsprechend Zif. 7.1 der Anlage 4 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, Teilnehmer- und Dozentenlisten zu führen und diese für die Dauer von 60 Monaten aufzubewahren.

Qualitätsbegründende Unterlagen nach Zif. 7 der Anlage 4 werden nicht erfasst, da bereits durch umfangreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und / oder langjährige Berufserfahrung jeder der Dozenten seine Eignung öffentlich nachgewiesen hat.

Der Teilnehmer erhält am Veranstaltungstag die entsprechende Teilnahmebescheinigung mit Angabe der zertifizierten Fortbildungspunkte.

Entsprechend Zif. 10 der Anlage 4 der Rahmenempfehlung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Abgabe eines anonymisierten Evaluationsbogens. Der Bogen wird am Veranstaltungstag ausgehändigt.

Haftungsausschluss:

Sollte aufgrund geänderter vertraglicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen oder aus anderen Gründen die Fortbildungstagung ganz oder teilweise hinsichtlich der Vergabe der Fortbildungspunkte für den Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie) von anderer Seite nicht anerkannt werden und sollte hierdurch dem Fortbildungsteilnehmer oder einem Dritten ein finanzieller Schaden durch Kürzung der Vergütung im Sinne des § 125 Abs. 2 SGB V oder ein sonstiger Schaden entstehen, übernimmt der Veranstalter hierfür keinerlei Haftung.

Berlin, den 27.12.2010

J. Giesecke

Unfallkrankenhaus Berlin

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